Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales de Landes NRW
Kind umarmt einen Baum man sieht nur die Hände

 

Kitteltaschenkarten KKG

Hier finden Sie Kitteltaschenkarten, die das KKG NRW erarbeitet hat, für die Nutzung in Ihrer Praxis zum Herunterladen.

Für Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen in NRW stehen die Kitteltaschenkarten auch in gedruckter Form zu Verfügung. Schreiben Sie und dazu einfach eine Mail und geben Sie die gewünschte Stückzahl an.

 

Allgemein

§ 4 KKG - Achtung Änderung

Wichtige rechtliche Grundlage im Kinderschutz ist der § 4 KKG. Anfang Juni ist der Paragraph in seiner geänderten Fassung in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen für alle Akteurinnen und Akteure im Medizinischen Kinderschutz sind u.a. folgende:

  • Zahnärztinnen und Zahnärzte wurden explizit als Berufsgeheimnisträger aufgenommen,
  • das Jugendamt soll informiert werden, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besteht,
  • das Jugendamt soll der meldenden Person zeitnah eine Rückmeldung bzgl. der gemeldeten Kindeswohlgefährdung geben.

Die ersten vier Absätze des aktualisierten § 4 KKG finden Sie in der Kitteltaschenkarte. Den Gesamttext des Gesetzes finden Sie hier

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