Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales de Landes NRW

 

SGB 14 - Soziale Entschädigung - Vortrag am 30. Oktober 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Entschädigungsrecht, geregelt im SGB 14.

Der Landschaftsverband Rheinland hat sich freundlicherweise bereiterklärt, uns die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen zu erläutern und praxisnahe Tipps zu geben, wenn betroffenen Kindern darüber ein Ausgleich verschafft werden soll.

Der online-Vortrag findet am 30. Oktober 2024 ab 16:00 Uhr statt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung unter kkg-nrw@uk-koeln.de (bis zum 25.10.2024) die E-Mailadresse an, an die wir den Link versenden sollen.

 

 

 

Online Fortbildung IQN Kinderradiologie

Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein bietet

am Mittwoch, 13.11.2024 von 15:30-17:45 Uhr ein Online-Seminar zum Thema

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln - Teil 12 Kinderradiologie an. 

Alle weiteren Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter www.iqn.de und auf dem Flyer

 

 

Online Veranstaltungsreihe

In Zusammenarbeit mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen bietet das KKG NRW mehrere Online-Fortbildungen an. Alle Informationen finden Sie unter: Fortbildung (akademie-oegw.de)

 

 

Notfall- und Informationskoffer: Kinderschutz in der Arztpraxis und Notaufnahme

Das IQN hat gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Kinderschutzexpert*innen, an der auch das KKG NRW beteilgt war, einen Notfall- und Informationskoffer erstellt. Er ist als wertvolles und nachhaltiges Instrument zur schnellen Bereitstellung der notwendigen Informationen und als Nachschlagewerk konzipiert.

 

Er soll Sie dabei unterstützen:

- Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen und zu erkennen

- konsequent und zielgerichtet zu handeln

- die eigene Haltung zum Thema zu reflektieren

- die rechtlichen Aspekte einschätzen zu können

 

© Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW

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