Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales de Landes NRW
Kind versteckt sich

KKG NRW

Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) besteht seit April 2019 das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW).

Das KKG NRW dient als zentrale Anlaufstelle für alle Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitswesen bei Fragen rund um Kinderschutzbelange. Zu den Akteuren und Akteurinnen zählen u. a. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Pflegekräfte,  Rettungsdienste, Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Das KKG NRW hat zum Ziel, die Akteurinnen und Akteure darin zu unterstützen, ihre Rolle im Kinderschutz kompetent, angemessen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen umfassend wahrzunehmen. So soll der medizinische Kinderschutz für ganz NRW flächendeckend und maßgeblich verbessert werden.

Expertinnen mit langjähriger rechtsmedizinischer- und pädiatrischer Erfahrung unterstützen Sie in Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung bei der Diagnostik und  Befundsicherung und helfen, Handlungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.

Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln ist der Hauptstandort des KKG NRW. Hier ist die rechtsmedizinische Expertise unter der Leitung von Prof. Dr. Sibylle Banaschak angesiedelt.

Projektpartner und pädiatrischer Standort des KKG NRW ist die Abteilung für Kinderschutz der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln - eine der größten und erfahrensten Kinderkliniken in Deutschland. Leiterin des Standortes Datteln ist Oberärztin Dr. Tanja Brüning.

Neben der Beratung von akuten Verdachtsfällen sind wir Ihr Ansprechpartner bei Verdacht auf chronische und subakute Kindeswohlgefährdung.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen finden Einzelfallberatungen größtenteils nach folgenden Beobachtungen statt:

  • Hämatomen (sturzuntypische Stellen, Form, Anzahl, unterschiedliche Heilungsstadien)

  • Frakturen mit fehlender oder unzureichender Erklärung des Hergangs

  • Verbrühungen / Verbrennungen, die für einen Unfall ungewöhnlich erscheinen

  • Verletzungen von Säuglingen, die noch keine eigene Fortbewegung aufweisen

  • Verdacht auf ein Schütteltrauma

  • schlechte Ernährungs- oder Pflegezustände

  • unzureichend behandelte chronische Erkrankungen (Diabetes, Asthma, etc.)

  • nicht angewendete Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, etc.) sowie unpassende Hilfsmittel (z. B. nicht mehr passender Rollstuhl oder Orthese)

  • Verhaltensauffälligkeiten des Kindes wie z. B. ein sexualisiertes Verhalten, starke Aggressionen

  • abweichende Eltern-Kind-Interaktions- und Erziehungsverhalten (übermäßige Strenge, mangelnde Responsivität auf Bedürfnisse des Kindes etc.)

Unser Team berät die Ratsuchenden bzgl. gerichtsverwertbaren Befunddokumentationen, Befundinterpretationen und Plausibilitätsprüfungen sowie weitergehender Diagnostik, Verlaufsbeobachtungen und  Dokumentationen sowie familiären Risikokonstellationen.

Bei Bedarf können wir Sie bei der Vermittlung der Patienten in ambulante oder stationäre Einrichtungen sowie klinische Hilfsangebote in der Region unterstützen.

 

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